Elektronische Signatur
-Alle Daten, die anderen
elektronischen
Daten beigefügt werden und zur Authentifizierung dienen
Fortgeschrittene elektronische
Signatur
-Ausschliessliche Zuordnung zum
Signaturschlü
ssel-Inhaber
-Identifizierungsmöglichkeit
-Erzeugung mit Mitteln, die der
Signaturschlü
ssel-Inhaber
unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann
-Möglichkeit zur nachträ
glichen
Kontrolle einer Veränderung der Daten
Qualifiziert elektronische
Signaturen
(SigG-konform)
-beruhen auf einem zum Zeitpunkt
ihrer
Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat
(§ 2 Nr.7 SigG n.F. -
Austellung
nur auf natürliche, keine juristischen Personen)
-Erstellung mit sicherer
Signaturerstellungseinheit
(§ 2 Nr.10 SigG)
Procedere
und rechtlicher Rahmen:
Austellung der Signatur durch
Zertifizierungstellen.
Untergliederung in zwei
Signaturverfahren
mit unterschiedlichen
Sicherheits-, Nachweis- und
Kontrolllevels:
1.
Akkreditierte
Signaturverfahren (höchster Level)
Rechtlicher Rahmen:
Zertifizierungstelle
durch RegTP akkreditiert, d.h.:
-Unterziehung einer Vorabprü
fung
mit Nachweis ausreichender Sicherheit
und Testat nach Prüfung gem.
§ 15 SigG
-Regelmässige Wiederholung
der
Überprüfung
-Austellung und Verwaltung der
Zertifikate
durch RegTP ("Wurzelzertifikat")
Technischer Rahmen (§ 15
Abs.4
i.V.m. §§ 2 Nr. 10-12 SigG n.F.): Vorlage und Testat
-der Signaturerstellungseinheiten
-der Signaturanwendungskomponenten
-der techn. Komponenten der
Zertifizierungsdienste
Akkredierte
Zertifizierungsanbieter
müssen darüber hinaus alle Zertifikate 30 Jahre online
überprüfbar machen.
2.
Qualifizierte
Signaturverfahren
Zertifizierungsdiensteanbieter,
der
qualifizierte Zertifikate oder Zeitstempel gemäss den technischen
und rechtlichen Vorgaben des
Signaturgesetzes
ausstellt, sich jedoch keiner Vorabprüfung durch RegTP unterzogen
hat.
Dieser Anbieter unterliegt
lediglich
einer Anzeigepflicht (§ 4 Abs.3 SigG).
Diese Zertifikate müssen nur
2 Jahre online überprüfbar gemacht werden. Bei Insolvenz des
Anbieters können die Zertifikate bereits früher verfallen.
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