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Als Altmitglied in einer Privaten Krankenversicherung war man bislang ganz schön angeschmiert. Man bekam eine Beitragserhöhung von 30 Prozent und konnte gar nicht in einen billigeren Tarif mit gleichen Leistungen wechseln, der extra für Neukunden entwickelt wurde. Man war in dem Alttarif, der ohne neue Kunden vergreiste und sich verteuerte, gefangen. Ein Wechsel scheiterte entweder an der neuerlichen Gesundheitsprüfung. Oder man musste einen Tarifstrukturzuschlag von 100 Euro und/oder einen Risikozuschlag von 25 Prozent zahlen, was den Wechsel sinnlos machte.
Mit diesen drei Hürden beim Tarifwechsel ist jetzt Schluss. Die BaFin estritt diese Woche einen höchstrichterlichen Sieg für alle 8,8 Millionen Kunden der 30 Privaten Krankenkassen in Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23. Juni 2010 “entschieden, dass Versicherer der privaten Krankenversicherung nicht berechtigt sind, von ihren Versicherungsnehmern bei deren Wechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie zu erheben.” Aktenzeichen BVerwG 8 C 42.09
Im Urteil heißt es weiter: “Die Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung bei Tarifwechsel verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Danach erwirbt der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibt. Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig.”
Quelle: GoMoPa.net
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20:12
In der PKV jetzt ohne Tarifzuschlag in einen günstigeren Tarif wechseln http://bit.ly/97CIjm
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